Stadt informiert zum Thema Überflutungsschutz

Schwere Unwetter hat es in unserer Region in den letzten Wochen noch nicht gegeben, durchaus aber schon Wetterlagen, die andeuten, dass die Hauptsaison für Gewitter naht. Im Extremfall sind solche Unwetter verbunden mit so genanntem Katastrophenregen. Solche urbanen Sturzfluten, lokal begrenzte und außergewöhnlich starke Unwetter, bei denen in kürzester Zeit so viel Regen fällt wie sonst in Monaten, hat es in den vergangenen Jahren auch in Ratingen gegeben.

Ein Problem von Katastrophenregen: Er lässt sich von den Wetterdiensten selbst kurzfristig kaum präzise vorhersagen. In einer Stadt kann es bei ein paar Tropfen bleiben, während in der Nachbarstadt die öffentlichen Abwasserkanäle das Regenwasser nicht mehr aufnehmen können.

Versicherungsschutz gegen Schäden durch Katatstrophenregen

Letztendlich handelt es sich bei den Katastrophenregen um höhere Gewalt. Eine Haftung der Stadt scheidet in diesen Fällen aus. Sollte es zu Schäden in Folge von Starkregenereignissen kommen, stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes. Die Stadt weist daher die Grundstückseigentümer bzw. die Mieter/Pächter darauf hin, dass ein Versicherungsschutz gegen Schäden durch Katastrophenregen grundsätzlich möglich ist.

Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser abdeckt, sondern auch Schäden durch Wasser, das von außen in das Gebäude eindringt. Die Standard-Wohngebäudeversicherung berücksichtigt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Wassermassen, die von außen kommen, gelten als Elementarschäden, und diese müssen in der Regel durch Zusatzmodule versichert werden (vgl. hierzu das Informationsblatt „Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV – www.gdv.de – Stichwort: Elementarschadensversicherung).

Zusätzlich kann der Grundstückseigentümer oder der Mieter/Pächter seine Hausratversicherung darauf überprüfen, ob diese auch etwaige Überschwemmungsschäden (Elementarschäden) einschließt, denn auch hier ist nach Prüfung des Einzelfalles eine Ergänzung der Hausratpolice gegen die Folgen von Überschwemmungen möglich.

Damit es erst gar nicht zu Schäden kommt, sollten Hauseigentümer wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Rückstau und Überflutung ergreifen. Eine bekannte Gefahrenstelle sind beispielsweise Sinkkastenabläufe in Kellern, die durch Rückstauschieber gesichert sein müssen, um im Ernstfall zu verhindern, dass Wassermassen von unten in den Keller gedrückt werden. Auch Gefällsituationen vor dem Haus können Gefahren bergen, denen mit bautechnischen Schutzmaßnahmen begegnet werden kann.

Mehr Informationen finden auf der Website der Stadt Ratingen.