Förderprogramm Dachbegrünung
Die Stadt Ratingen fördert seit dem 01.01.2020 mit einem städtischen Förderprogramm Vorhaben der Dachbegrünung.
Dachbegrünungen können zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas beitragen, da sie zum einen die sommerliche Hitzebelastung durch den Verdunstungseffekt verringern und zum anderen durch den Retentionseffekt bei der dezentralen Zwischenspeicherung von Regenwasser einen Beitrag zur Entlastung von Kanalisation, Kläranlage und Vorflutern leisten. Weiter können durch Dachbegrünungen Luftschadstoffe gebunden und ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden.
Im Sinne des Klimaschutzes können Dachbegrünungen auch zur Energieeinsparung in Gebäuden beitragen, da diese die Dachdämmung verbessern können. Bei einer Kombination von Dachbegrünung mit Photovoltaik-Anlagen kann durch den kühlenden Effekt der Begrünung die Effizienz der technischen Anlagen verbessert werden.
Welche Zielsetzung verfolgt das Förderprogramm?
Das Förderprogramm Dachbegrünung dient als kommunale Maßnahme der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an Eigentümer/-innen von Dachflächen im Gebiet der Stadt Ratingen. Die Förderung kann für Gebäude im Bestand, aber auch für Neubauten in Anspruch genommen werden.
Antragsberechtigt sind auch jene Eigentümer/-innen, die durch gesetzliche Regelungen dazu verpflichtet sind eine Dachbegrünung auszuführen (z.B. Festsetzung im Bebauungsplan).
Was wird gefördert und wie hoch sind die Förderpauschalen?
Für die Begrünung von Dachflächen werden im Rahmen des Förderprogramms Zuschüsse gewährt. Pro Objekt wird einmalig eine maximale Zuschusshöhe (Förderpauschale) festgelegt. Die Höhe der Förderpauschale ist abhängig von der Größe der zu begrünenden Dachfläche und der Art der Begrünung.
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